6/12.11.3.4 Pfändungsverfahren

Autor: Lissner

Zur Pfändung des Kindergeldanspruchs genügt der Erlass eines sogenannten Blankettbeschlusses. Der pfändbare Betrag ist mithin nicht ziffernmäßig, sondern lediglich mit seinen Berechnungsmerkmalen zu benennen.

Corona-Kinderbonus

Der Anspruch auf den sogenannten "Corona-Kinderbonus" ist von der Pfändung des Kindergeldes umfasst.

Antragstellung durch den Gläubiger

Aus der Pfändung und Überweisung des Kindergeldanspruchs kann der Gläubiger freilich nur dann Geld erhalten, wenn der Schuldner seinen Kindergeldanspruch gegenüber dem Drittschuldner geltend macht. Ansonsten müsste der Gläubiger den Antrag auf Kindergeldleistungen im Namen des Schuldners stellen. Die dazu erforderlichen Unterlagen, wie etwa die Geburtsurkunde des Kindes, kann der Gläubiger vom Schuldner in Anwendung des § 836 Abs. 3 ZPO herausverlangen.

Drittschuldner

Drittschuldnerin ist die Familienkasse beim Arbeitsamt bzw. die Besoldungsstelle, soweit es sich um Beschäftigte des öffentlichen Dienstes handelt. Dies gilt ungeachtet der Frage, ob es sich um Kindergeld nach dem BKGG oder um ein solches nach dem EStG handelt.

Arbeiter, Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst erhalten das Kindergeld über die jeweils zuständige Bezügestelle, Drittschuldner für die Pfändung des Kindergeldes ist damit der Dienstherr vertreten durch die jeweilige Behörde.

Kontopfändung