6/12.11.3.1 Arten der Geldleistungen

Autor: Lissner

Begriff

§ 48 Abs. 1 SGB I enthält eine Legaldefinition der Geldleistungen für Kinder. Diese umfassen

Kindergeld,

Kinderzuschläge und

vergleichbare Rentenbestandteile.

Corona-Kinderbonus

Der sogenannte "Corona-Kinderbonus" stellt einen Teil des Kindergeldes dar (vgl. § 6 Abs. 3 BKGG und § 66 Abs. 1 EStG).

EStG

Im Rahmen des JStG 1996 wurden die Regelungen, die das Kindergeld betreffen und bisher im BKGG enthalten waren, teilweise in das EStG (§§ 62 ff.) aufgenommen. Die §§ 62 ff. EStG finden auf solche Anspruchsberechtigten Anwendung, die

im Inland einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt haben oder

ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland

-

nach § 1 Abs. 2 EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder

-

nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden.

BKGG

Das BKGG ist dagegen auf solche Anspruchsberechtigten anzuwenden, die nach § 1 Abs. 1 und 2 EStG nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind, auch nicht nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden und

eine der Beitragspflicht der Bundesanstalt für Arbeit unterliegende oder nach § 28 Abs. 1 SGB III beitragsfreie Beschäftigung als Arbeitnehmer ausüben oder

als Entwicklungshelfer Unterhaltsleistungen i.S.d. § 4 Abs. 1 Nr. 1 des Entwicklungshelfergesetzes erhalten oder