3/7.3.3 Elektronische Dokumente

Autor: Riedel

Sicherer Übermittlungsweg

Sowohl bei der Zustellung von Amts wegen als auch bei einer solchen auf Betreiben einer Partei kann ein elektronisches Dokument zugestellt werden. Voraussetzung ist nach § 173 Abs. 1 ZPO, dass ein sicherer Übermittlungsweg besteht. Näheres siehe Teil 3/7.6.3.