TBS: Pfändung des Anspruchs auf vorzeitigen Erbausgleich

Das Formblatt nach der Verordnung über Formulare für die Zwangsvollstreckung (Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung - ZVFV) vom 23.08.2012, BGBl I S. 1822, Anlage 2, unter "Anspruch G" wie folgt ergänzen:

 

der angebliche Anspruch des Schuldners gegen ... (Bezeichnung des nichtehelichen Vaters) - Drittschuldner - auf Leistung des vorzeitigen Erbausgleichs, der durch Vereinbarung vom ... anerkennt (- durch Urteil vom ... rechtskräftig festgestellt -) wurde.