Die
Amtsgericht
- Vollstreckungsgericht -
...
Namens und in Vollmacht des Gläubigers beantrage ich, den nachstehend entworfenen Beschluss zu erlassen sowie die Zustellung an den Drittschuldner mit der Aufforderung nach § 840 ZPO zu vermitteln.
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
In der Zwangsvollstreckungssache
vertreten durch Rechtsanwalt ...
- Gläubiger -
gegen
- Schuldner -
Nach dem vollstreckbaren ... des ... vom ... kann der Gläubiger vom Schuldner beanspruchen:
Die Herausgabe von ... (Bezeichnung der Sache).
Die bezeichnete Sache befindet sich mittlerweile bei ... (Name und Anschrift des Drittschuldners)
- Drittschuldner -
Gepfändet wird der angebliche Anspruch des Schuldners auf Herausgabe der bezeichneten Sache gegen den Drittschuldner.
Der Drittschuldner darf die genannten Sachen an den Schuldner nicht mehr herausgeben.
Der Schuldner hat sich jeder Verfügung über den Anspruch, insbesondere der Einforderung und Annahme der Sache, zu enthalten.
Zugleich wird dem Gläubiger der zuvor bezeichnete Anspruch zur Einziehung überwiesen.
...
Rechtspfleger
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