In der Zwangsvollstreckungssache
...
beantrage ich namens und in Vollmacht des Gläubigers zu beschließen:
Zur Erzwingung der im vollstreckbaren Urteil des ... vom ..., Az.: ..., erfolgten Verurteilung zur ... wird ein Zwangsgeld i.H.v. ... € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Zwangshaft im Umfang von ... festgesetzt.
Begründung:
In dem im Antrag bezeichneten Urteil, dessen vollstreckbare Ausfertigung nebst Zustellungsnachweis ich als
Anlage 1
beifüge, wurde der Schuldner verurteilt, ....
Anlage 2
wurde der Schuldner vergeblich aufgefordert, seiner Verpflichtung nachzukommen. Daher ist nunmehr die Festsetzung eines Zwangsgeldes geboten, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird.
Die Höhe des festzusetzenden Zwangsgeldes darf ich in das Ermessen des Gerichts stellen.
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