TBS: Zwangssicherungshypothek für eine nicht eintragbare Fremdwährungsforderung

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Beantragt wird die Eintragung einer Zwangshypothek gem. § 867 Abs. 1 ZPO für eine Forderung von ..., die nach dem Kurs am Tag der Zahlung in ... gezahlt werden kann, zum Höchstbetrag von ... auf dem Grundstück des Schuldners.