Dokument öffnen Hierauf wird vom Rechtspfleger bekannt gegeben: 1. Die das Beschlagnahmeobjekt betreffenden NachÂweiÂsunÂgen und Werte: a) Inhalt des eingangs bezeichneten Grundbuchs anhand des vorliegenden Handblatts. Er fragt hierbei, ob - die Bezeichnung des Beschlagnahmeobjekts mit der Wirklichkeit übereinstimmt, - an dem Beschlagnahmeobjekt Rechte bestehen, die nicht im Grundbuch eingetragen sind, und ob - für den jeweiligen Eigentümer des BeschlagÂnahmeÂobjekts Rechte an anderen GrundÂstücken bestehen, die nicht im Grundbuch gemäß § 9 GBO vermerkt [...]