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In der Vollstreckungssache
- Kläger -
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gegen
- Beklagter -
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erhebe ich namens und in Vollmacht des Klägers Klage mit dem Antrag, wie folgt zu erkennen:
1. Die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des ... vom ... (Az. ...), durch das der Beklagte verurteilt wurde, ..., ist im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland zulässig.
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Gründe:
Mit dem Urteil des ... vom ... (Az. ...) wurde der Beklagte verurteilt, ... Das Urteil ist rechtskräftig.
Beweis: Ausfertigung des Urteils des ... vom ... samt Rechtskraftbescheinigung
Versagungsgründe i.S.d. § 328 Abs. 1 ZPO stehen der Vollstreckbarerklärung des Urteils nicht entgegen.
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