Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen; Lohnpfändung - Herausgabeanordnung bezüglich Lohnabrechnungen
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 16.06.1995 - Aktenzeichen 3 W 86/95
DRsp Nr. 1996/29277
Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen; Lohnpfändung - Herausgabeanordnung bezüglich Lohnabrechnungen
Der Anspruch des Schuldners gegen den Drittschuldner auf Aushändigung der nächsten Lohnabrechnung kann weder gemäß §§ 846, 847ZPO, noch im Wege der Hilfspfändung gepfändet und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen werden. Es kann für das Zwangsvollstreckungsverfahren offen bleiben, ob der Anspruch des Schuldners gegen den Drittschuldner auf Aushändigung einer Lohn- oder Gehaltsabrechnung gem. § 836 Abs. 3ZPO mit der Pfändung der Lohn- bzw. Gehaltsforderung auf den Gläubiger übergeht. Für den allein aus deklaratorischen Gründen denkbaren Ausspruch einer solchen Folge fehlt dem Gläubiger jedenfalls ein Rechtsschutzbedürfnis (entgegen OLG Hamm JurBüro 1995, 163 = DGVZ 1994, 189).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.