1. Die Gläubiger betreiben gegen die Firma S. Telecom AG, vormals S. Zink AG, die Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde. Die Schuldnerin hat seit dem vorigen Jahrhundert ihren Sitz in S. und ist seit dieser Zeit ununterbrochen bei dem für den Firmensitz zuständigen Amtsgericht im Handelsregister eingetragen. In mehreren Schreiben gab die Schuldnerin jeweils als Büroanschrift eine Adresse in K. an.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|