Zwangsvollstreckung bei Namensänderung einer Partei
LG Hannover, Beschluss vom 14.01.2004 - Aktenzeichen 11 T 9/04
DRsp Nr. 2006/10717
Zwangsvollstreckung bei Namensänderung einer Partei
Ändert sich der Name des Gläubigers oder des Schuldners während der Zwangsvollstreckung, so kann diese auch ohne Titelumschreibung fortgesetzt werden, wenn die Identität der Parteien für den Gerichtsvollzieher zweifelsfrei feststellbar ist.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.