I.
Die Parteien haben im ersten Termin zur mündlichen Verhandlung vom 29.1.2004 einen Vergleich geschlossen mit folgendem Inhalt:
1. "Zur Erledigung aller gegenseitigen Ansprüche verpflichtet sich der Beklagte, an die Klägerin 9.000,-- EUR zu bezahlen.
Der Betrag ist ab 20.2.2004 mit 9 % zu verzinsen.
2. (Kosten) ....
3. Beiden Parteien wird nachgelassen, diesen Vergleich durch an das Gericht zu richtenden Schriftsatz binnen 3 Wochen zu widerrufen."
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