I.
Der Beteiligte zu 2 ist als Eigentümer des im Betreff bezeichneten Grundstücks im Grundbuch eingetragen. Im Wege der Zwangsversteigerung hat der Beteiligte zu 3 das Grundstück am Nachmittag des 08.08.2000 durch Zuschlagserteilung erworben. Die Beteiligte zu 1 hat mit ihrem am 08.08.2000 um 10.05 Uhr bei dem Grundbuchamt eingegangenen Antrag die vollstreckbare Ausfertigung einer notariellen Urkunde gegen den Beteiligten zu 2 vorgelegt und die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek zu Lasten des im Betreff bezeichneten Grundstücks in Höhe von 63.790,87 DM beantragt.
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