1. Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschlusses des Arbeitsgerichts Köln vom 13. November 2008 - 17 Ca 2876/08 - teilweise geändert:
Das Zwangsgeld wird auch zur Erzwingung der folgenden Korrektur festgesetzt:
Der zweite Satz des Zeugnisses hat wie folgt zu lauten:
Zu seinem Aufgaben- und Verantwortungsbereich gehörten im Wesentlichen:
- Bedienung und Wartung des Heidelberger Maschinentyps MVOP-H
- Überwachung der Druckqualität und der Druckweiterverarbeitung.
2. Die sofortige Beschwerde der Beklagten wird zurückgewiesen.
3. Die Kosten des Vollstreckungs- und des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.
4. Beschwerdewert: EUR 2.000,00.
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