1.
Mit Schreiben vom 19.11.2003 hat der Kläger beantragt, gegen den Beklagten ein Zwangsgeld bzw. ersatzweise Zwangshaft anzuordnen, weil diese die Ziffer 2 des gerichtlichen Vergleiches vom 17.07.2003 im Verfahren LAG Rheinland - Pfalz, AZ: 6 Sa 1344/02, nicht erfüllt habe.
Ziffer 2 des Vergleiches lautet:
"Dem Kläger wird eine vertragsgemäße Abrechnung bis zum 31.07.2002 erstellt und unter Anrechnung der bisher gezahlten Beträge werden ihm eventuelle noch offene Forderungen bezahlt."
Der Kläger hat beantragt,
den Schuldner durch Anordnung eines Zwangsgeldes in höchst zulässiger Höhe, ersatzweise Zwangshaft anzuhalten, die im Verfahren 12 CA 1588/02
"vertragsgemäße Abrechnung bis zum 31. Juli 2002"
zu erstellen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|