AG Hannover, - Vorinstanzaktenzeichen 517 C 3540/02
Zuständigkeit des Amtsgerichts bei einer auf einen Teil des titulierten Betrages beschränkten Vollstreckungsabwehrklage
OLG Celle, Beschluss vom 11.03.2002 - Aktenzeichen 4 AR 22/02
DRsp Nr. 2002/5510
Zuständigkeit des Amtsgerichts bei einer auf einen Teil des titulierten Betrages beschränkten Vollstreckungsabwehrklage
»Macht der Kläger mit einer auf einen Teil des titulierten Betrages beschränkten Vollstreckungsabwehrklage gegen einen Vollstreckungsbescheid nur Einwendungen geltend, die die Wertgrenze für die sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts nicht überschreiten, so ist nach § 796 Abs. 3ZPO das Amtsgericht auch dann ausschließlich zuständig (§ 802ZPO), wenn der Vollstreckungsbescheid nominal auf einen die Wertgrenze übersteigenden Betrag lautet«
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