Die Anträge des Schuldners vom 16. Dezember 2008 auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalts werden zurückgewiesen.
I.
Der Schuldner begehrt Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Rechtsbeschwerde, mit der er seine im Klauselerinnerungsverfahren bisher erfolglosen Einwendungen gegen die Erteilung einer notariellen Vollstreckungsklausel weiterverfolgen will.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|