Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Bamberg vom 17. Dezember 2007 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Der Streithelfer der Beklagten trägt die Kosten der Nebenintervention.
Der Wert des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde wird auf 22.027,55 EUR festgesetzt.
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