OLG Celle - Urteil vom 21.04.2004
15 UF 6/04
Normen:
AUG § 10 ; ZPO § 722 ; ZPO § 723 ;
Vorinstanzen:
AG Holzminden, vom 04.12.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 12 F 741/02

Zur Vollstreckbarerklärung eines kanadischen Unterhaltsurteils

OLG Celle, Urteil vom 21.04.2004 - Aktenzeichen 15 UF 6/04

DRsp Nr. 2004/9215

Zur Vollstreckbarerklärung eines kanadischen Unterhaltsurteils

»Der Vollstreckbarerklärung eines kanadischen Unterhaltsurteils kann eine - nach deutschem Sachrecht zu beurteilende - Vollstreckungsvereinbarung zwischen dem Unterhaltsschuldner und dem durch den Generalbundesanwalt vertretenen unterhaltsberechtigten Kind entgegenstehen.«

Normenkette:

AUG § 10 ; ZPO § 722 ; ZPO § 723 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Kläger begehrt die Vollstreckbarerklärung eines ####### Unterhaltstitels.

Der in #######lebende Kläger ist der Sohn des Beklagten aus dessen am 11. September 1995 geschiedener Ehe. Mit Urteil des The Queens Bench (Family Division) #######vom 11. September 1995 - File No. ####### (im folgenden Familiengericht #######) wurde der Mutter des Klägers die alleinige elterliche Sorge übertragen, dem Beklagten "ein angemessener Zugang" zu dem Kläger eingeräumt und weiter verfügt, dass der Beklagte der Mutter des Klägers "für den Unterhalt des besagten Kindes die Summe von $ 500,00 pro Monat zahlen soll (...)".