Der Kläger begehrt Schadensersatz wegen einer behaupteten Amtspflichtverletzung im Rahmen eines Verteilungsverfahrens nach §§ 872 ff ZPO. Der Kläger hat im Verteilungsverfahren wegen des Vorrangs der Ansprüche dritter Pfändungsgläubiger nur teilweise Befriedigung erlangt. Er meint, die Hinterlegungszinsen hätten der Masse zugeschlagen werden müssen mit der Folge, dass ihm weitere rund 13.000 zugeflossen wären. Die anteilige Auszahlung der Hinterlegungszinsen an die bevorrechtigten Gläubiger sei fehlerhaft gewesen.
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen.
I.
Der Kläger begehrt vom beklagten Land Schadensersatz aufgrund einer behaupteten Amtspflichtverletzung eines Rechtspflegers beim Amtsgericht W.
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