Die Antragsteller haben eine einstweilige Verfügung erwirkt, die es der Antragsgegnerin aufgibt, das Dach ihres Anwesens so abzudichten, dass kein Wasser mehr in das benachbarte Gebäude der Antragsteller eindringen kann.
Der Prozessbevollmächtigte der Antragsteller hat die einstweilige Verfügung im Parteibetrieb selbst durch Einschreiben/Rückschein und durch Telekopie in Belgien zugestellt und beantragt, die Antragsteller zur Ersatzvornahme zu berechtigen, ihnen zu diesem Zweck Zugang zum Gebäude zu verschaffen und die Antragsgegnerin zur Zahlung eines Vorschusses von 17.600,00 EUR für die Durchführung der Dachreparatur zu verpflichten.
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