I.
Die Staatsanwaltschaft Rostock ermittelt u. a. gegen den Beschuldigten J.H. wegen des Verdachtes des Bandendiebstahls und der Hehlerei im Zusammenhang mit dem Diebstahl von Kraftfahrzeugen (Az.: 364 Js 654/03).
In dem o. g. Ermittlungsverfahren ordnete der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Rostock mit Beschluss vom 04.09.2003 zur Sicherung der den Verletzten aus den Straftaten erwachsenen zivilrechtlichen Ansprüche den dinglichen Arrest i. H. v. 86.350,00 EUR in das Vermögen des Beschuldigten J. H. an (Az.: 35 Gs 1369/03).
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