Zur Anfechtung der Ausschließung des Eigentümers eines Grundstücks
OLG Brandenburg, Urteil vom 23.04.2003 - Aktenzeichen 4 U 143/02
DRsp Nr. 2004/779
Zur Anfechtung der Ausschließung des Eigentümers eines Grundstücks
1. Ein Ausschlussverfahren gemäß § 977ZPO bezweckt die endgültige Neuordnung der dinglichen Zuordnung und der Güterlage; mit dem Zweck der Rechtsbefriedung wäre es nicht zu vereinbaren, Ausgleichsansprüche wegen eines zu Unrecht ergangenen Ausschlussurteils zuzulassen, wenn dieses selbst nicht erfolgreich angefochten ist.2. Ein Anspruch ist nur dann verwirkt, wenn der Verpflichtete sich auf Grund eines konkreten Verhaltens des Berechtigten darauf eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr wahrnehmen; die Geltendmachung des Rechtes muss für den Verpflichteten eine unzumutbare Härte darstellen.
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