AG Frankfurt am Main - Frankfurt Bezirk 32 Band 169 Blatt 5652,
AG Frankfurt am Main - Frankfurt Bezirk 32 Band 169 Blatt 5653,
Zur anfechtbaren Sachentscheidung bei formlosen Schreiben des Grundbuchrechtspflegers im Sinn des § 71 Abs. 1 GBO - Zur Vereinigung zweier Wohnungseigentumsrechte nach § 5 GBO
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 24.02.2004 - Aktenzeichen 20 W 46/04
DRsp Nr. 2004/12521
Zur anfechtbaren Sachentscheidung bei formlosen Schreiben des Grundbuchrechtspflegers im Sinn des § 71 Abs. 1GBO - Zur Vereinigung zweier Wohnungseigentumsrechte nach § 5GBO
»1. Ein formloses Schreiben des Grundbuchrechtspflegers ohne Fristsetzung und Zustellung, in dem mitgeteilt wird, aus welchen Gründen eine Vereinigung nach § 5GBO nicht möglich sei, stellt keine anfechtbare Sachentscheidung im Sinn des § 71 Abs. 1GBO dar.2. Die Vereinigung zweier Wohnungseigentumsrechte nach § 5GBO setzt voraus, dass beide dem gleichen Eigentümer gehören.«
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.