Zulässigkeit von negativer Feststellungs- und Vollstreckungsabwehrklage
OLG Rostock, Beschluss vom 08.05.2003 - Aktenzeichen 6 W 17/03
DRsp Nr. 2005/3697
Zulässigkeit von negativer Feststellungs- und Vollstreckungsabwehrklage
»Die negative Feststellungsklage kann grundsätzlich neben der Vollstreckungsabwehrklage erhoben werden. Sie ist aber gleichermaßen mit Einwendungen im Sinne des § 767 Abs. 2ZPO ausgeschlossen. Das gilt nur dann nicht, wenn die Reichweite des Vollstreckungstitels zweifelhaft ist.«
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.