OLG Zweibrücken - Urteil vom 21.09.2000
4 U 214/99
Normen:
ZPO § 322 Abs. 1 § 256 § 97 Abs. 1 § 91 Abs. 1 § 708 Nr. 10 § 713 § 546 Abs. 2 S. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Zweibrücken 2001, 189
Vorinstanzen:
LG Frankenthal, - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 1549/98

Zulässigkeit negativer Feststellungsklage - kein Ersatzanspruch für bestimmte Schadensposition - rechtskräftiges Urteil über Erstattung insgesamt

OLG Zweibrücken, Urteil vom 21.09.2000 - Aktenzeichen 4 U 214/99

DRsp Nr. 2001/6994

Zulässigkeit negativer Feststellungsklage - kein Ersatzanspruch für bestimmte Schadensposition - rechtskräftiges Urteil über Erstattung insgesamt

»Zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage dahingehend, dass der durch ein bestimmtes Ereignis verursachte Ersatzanspruch auf eine bestimmte Schadensposition nicht besteht, wenn zwischen den Parteien durch rechtskräftiges Urteil bereits feststeht, dass der durch dieses Ereignis entstandene Schaden insgesamt zu erstatten ist.«

Normenkette:

ZPO § 322 Abs. 1 § 256 § 97 Abs. 1 § 91 Abs. 1 § 708 Nr. 10 § 713 § 546 Abs. 2 S. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die wechselseitig eingelegten Rechtsmittel sind verfahrensrechtlich nicht zu beanstanden; im Ergebnis führt nur die Anschlussberufung des Beklagten zum Erfolg. Entgegen der Auffassung des Landgerichts hält der Senat die erhobene negative Feststellungsklage für unzulässig. Auf das Rechtsmittel war sie deshalb durch Prozessurteil abzuweisen.