Zulässigkeit eines Vollstreckungsschutzantrages in der Revisionsinstanz
BGH, Beschluß vom 05.06.1996 - Aktenzeichen VIII ZR 130/96
DRsp Nr. 1996/23518
Zulässigkeit eines Vollstreckungsschutzantrages in der Revisionsinstanz
»Hat der Schuldner im Berufungsrechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712ZPO nicht gestellt, obwohl ihm dies möglich und zumutbar war, kommt eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2ZPO regelmäßig auch dann nicht in Betracht, wenn die Zwangsvollstreckung in der Berufungsinstanz auf seinen Antrag nach §§ 719 Abs. 1, 707ZPO ohne Sicherheitsleistung eingestellt worden war.«
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