I. Der Schuldner ist Rechtsanwalt. Der Gläubiger beantragt, wegen einer von ihm errechneten Steuerforderung von mindestens 38.886,56 EURO das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners zu eröffnen. Dieser bestreitet die Höhe der behaupteten Forderung.
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