Die Klägerin wehrt sich mit einer Vollstreckungsgegenklage gegen die von der Beklagten aus einer vollstreckbaren Grundschuldbestellungsurkunde betriebene Zwangsvollstreckung in ihr Grundstück. Außerdem begehrt sie die Rückzahlung eines zur Vermeidung weiterer Vollstreckungsmaßnahmen unter Vorbehalt der Rückforderung gezahlten Betrages von 285.379,07 DM.
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