Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts betreffend die Wertfestsetzung im Zwangsversteigerungsverfahren
OLG Hamm, Beschluss vom 03.09.1992 - Aktenzeichen 15 W 212/92
DRsp Nr. 2006/6503
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts betreffend die Wertfestsetzung im Zwangsversteigerungsverfahren
»Lehnt der Rechtspfleger des Versteigerungsgerichts die Abänderung eines schon rechtskräftig gewordenen Wertfestsetzungsbeschlusses nach § 74 aZVG ab, und verwirft das LG die gegen diese Entscheidung gerichtete Beschwerde als unzulässig, weil es diese nach § 95ZVG nicht für statthaft hält, so ist die weitere Beschwerde gegen diese Entscheidung nach § 74 a Abs. 5 S. 3, Hs. 2 ausgeschlossen.«
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