OLG Köln - Urteil vom 24.09.1996
22 U 53/96
Normen:
ZPO §§ 732, 767, 768, 1044b ;
Fundstellen:
NJW 1997, 1450
OLGReport-Köln 1997, 13

Zulässigkeit der Vollstreckung an einem Anwaltsvergleich

OLG Köln, Urteil vom 24.09.1996 - Aktenzeichen 22 U 53/96

DRsp Nr. 1997/3699

Zulässigkeit der Vollstreckung an einem Anwaltsvergleich

»1. Die Vollstreckung aus einem Anwaltsvergleich ist nur zulässig, wenn der Vergleich durch gerichtliche Entscheidung für vollstreckbar erklärt und diese Entscheidung nach den allgemeinen Vorschriften mit der Vollstreckungsklausel versehen ist. 2. Bei einem Anwaltsvergleich, der eine bedingte Leistung zum Gegenstand hat, ist eine Vollstreckungsklausel nach § 726 ZPO erforderlich. 3. Fehlt eine solche Klausel, ist nicht die Vollstreckungsgegenklage gegeben; vielmehr ist der richtige Rechtsbehlef entweder die Klauselerinnerung (§ 732 ZPO) oder die Klauselgegenklage (§ 768 ZPO). 4. Hat der Schuldner gelchwohl Vollstreckungsgegenklage erhoben, kann er im Wege zulässiger Klageänderung zur Klauselgegenklage übergehen.