I. Der Gläubiger beantragte beim Amtsgericht den Erlaß eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wegen einer titulierten Hauptforderung in Höhe von 502,97 Euro zuzüglich Zinsen und Kosten. In einem vorformulierten Beschlußformular benannte er als Drittschuldner drei Geldinstitute, die am Wohnort des Schuldners einen Geschäftsbetrieb unterhalten. Nachdem das Amtsgericht den Gläubiger erfolglos aufgefordert hatte, zum Bestehen der zu pfändenden Forderungen nähere Angaben zu machen, hat es den Erlaß eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses mit der Begründung abgelehnt, es liege eine unzulässige Ausforschungspfändung vor. Die vom Gläubiger gegen diese Entscheidung eingelegte sofortige Beschwerde hat das Landgericht zurückgewiesen. Dagegen richtet sich die zugelassene Rechtsbeschwerde des Gläubigers, mit der er den Erlaß des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses erreichen will.
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