Zulässigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte betreffend die Ablösung eines Zwangsverwalters
BGH, Beschluß vom 05.03.1998 - Aktenzeichen IX ZB 13/98
DRsp Nr. 1998/4821
Zulässigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte betreffend die Ablösung eines Zwangsverwalters
Gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte ist eine Beschwerde gemäß § 567 Abs. 4 Satz 1 ZPO ausgeschlossen.Eine im Gesetz nicht vorgesehene außerordentliche Beschwerde wegen sogenannter greifbarer Gesetzwidrigkeit ist darüber hinaus zwar möglich, jedoch in einem Fall der Ablösung eines Zwangsverwalters gemäß § 153 Abs. 2 S. 1 ZVG wegen der Erhebung einer Anklage zur Strafkammer nicht gegeben, da eine solche Entscheidung weder inhaltlich dem Gesetz fremd noch mit der Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist.
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