LG Traunstein, - Vorinstanzaktenzeichen 4 T 4159/97
AG Laufen UR II 87/97 ,
Zulässigkeit der Beschwerde eines Vollstreckungsschuldners gegen die Anordnung der Ersatzvornahme
BayObLG, Beschluß vom 30.04.1998 - Aktenzeichen 2Z BR 69/98
DRsp Nr. 1998/8129
Zulässigkeit der Beschwerde eines Vollstreckungsschuldners gegen die Anordnung der Ersatzvornahme
»Hat das Wohnungseigentumsgericht den Vollstreckungsgläubiger ermächtigt, die durch einstweilige Anordnung begründete Verpflichtung des Vollstreckungsschuldners zur vorläufigen Entfernung von Schildern auf seine Kosten vornehmen zu lassen, wird die Beschwerde des Vollstreckungsschuldners gegen die Anordnung der Ersatzvornahme unzulässig, wenn die Schilder entfernt sind. Für den Wert des Rechtsmittels sind in einem solchen Fall die Kosten der Ersatzvornahme maßgebend.«
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.