Zulässige Verpachtung des Schuldnergrundstücks nebst Gewerbebetrieb durch den Zwangsverwalter - Tankstelle und Autowaschanlage
OLG Dresden, Beschluss vom 03.06.1998 - Aktenzeichen 13 W 599/98
DRsp Nr. 2004/1349
Zulässige Verpachtung des Schuldnergrundstücks nebst Gewerbebetrieb durch den Zwangsverwalter - Tankstelle und Autowaschanlage
1. Die Befugnis des Zwangsverwalters, einen vom Schuldner auf dem beschlagnahmten Grundstück betriebenen Gewerbebetrieb fortzuführen bzw. zu verpachten, hängt davon ab, ob eine Loslösung des Betriebsgrundstücks von der Unternehmensorganisation denkbar ist.2. Zulässig ist die Verpachtung der auf dem Schuldnergrundstück betriebenen Tankstelle und Autowaschanlage durch den Zwangsverwalter.
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