Zufluss bei Verfügungsbeschränkungen; Gutschrift auf Sperrkonto; Verpfändung; Sicherheitsleistung - Zeitpunkt der einkommensteuerrechtlichen Veranlagung von im Rahmen eines zivilgerichtlichen Verfahrens entstandenen Prozesszinsen und Guthabenzinsen für ein Sperrkonto
FG Düsseldorf, Urteil vom 05.03.2008 - Aktenzeichen 16 K 2223/06 E
DRsp Nr. 2008/13800
Zufluss bei Verfügungsbeschränkungen; Gutschrift auf Sperrkonto; Verpfändung; Sicherheitsleistung - Zeitpunkt der einkommensteuerrechtlichen Veranlagung von im Rahmen eines zivilgerichtlichen Verfahrens entstandenen Prozesszinsen und Guthabenzinsen für ein Sperrkonto
1. Die Zahlung aufgrund eines gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärten zivilgerichtlichen Urteils ist auch dann zugeflossen, wenn sie einem der Empfängerbank zur Erbringung der Sicherheitsleistung verpfändeten Sperrkonto des Stpfl. gutgeschrieben wird.2. Bereits im Leistungszeitpunkt bestehende Verfügungsbeschränkungen, die im Interesse des Leistungsempfängers begründet wurden, schließen den Zufluss nicht aus.
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