I.
Durch den angefochtenen Beschluss hat das Familiengericht gegen den Antragsgegner ein Zwangsgeld von 500 EUR, ersatzweise Zwangshaft bis zu 6 Monaten festgesetzt.
Hiergegen richtet sich die Beschwerde des Antragsgegners, mit der er Aufhebung des angefochtenen Beschlusses begehrt.
Die Antragstellerin bittet um Zurückweisung der Beschwerde.
II.
Die Beschwerde des Antragsgegners ist als sofortige Beschwerde i.S.d. § 793 ZPO zu behandeln, da im hier vorliegenden Verfahren nach dem
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