I. An dem Grundstück der Beteiligten zu 1 ist im Jahre 1987 aufgrund Vollstreckungsbescheids eine Sicherungshypothek zu 1411 DM nebst Zinsen für den Beteiligten zu 2 eingetragen worden. Mit notariell beglaubigten Erklärungen vom 26.9.1997 bewilligte dieser und beantragte jene, die Hypothek zu löschen. In der Urkunde heißt es weiter:
Der Gläubiger hat diese Sicherungszwangshypothek außerhalb des Grundbuchs privatschriftlich abgetreten an Rechtsanwalt S.... Dieser erteilt zu vorstehender Löschung ebenfalls die Zustimmung und bewilligt den Vollzug im Grundbuch...
Die Unterschrift des Rechtsanwalts S. unter der Erklärung ist gleichfalls notariell beglaubigt.
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