BGH - Urteil vom 15.03.2005
XI ZR 137/04
Normen:
BGB § 171 § 172 § 173 ; RBerG Art. 1 § 1 ; VerbrKrG § 10 Abs. 2 ; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5 ;
Vorinstanzen:
OLG Braunschweig, vom 01.04.2004
LG Göttingen, vom 15.07.2003

Wirksamkeit von Erklärungen eines Treuhänders zum Erwerb von Eigentumswohnungen

BGH, Urteil vom 15.03.2005 - Aktenzeichen XI ZR 137/04

DRsp Nr. 2005/7769

Wirksamkeit von Erklärungen eines Treuhänders zum Erwerb von Eigentumswohnungen

a) Im Jahre 1993 konnte die finanzierende Bank im Rahmen eines Steuersparmodells den auf einem Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz beruhenden Mangel einer notariell beurkundeten und vorgelegten Treuhändervollmacht auch nicht in Fällen kennen, in denen die Vollmacht einer Steuerberatungsgesellschaft erteilt worden war.b) § 10 Abs. 2 VerbrKrG findet keine analoge Anwendung auf (vollstreckbare) abstrakte Schuldanerkenntnisse.c) In einer abstrakten Vollstreckungsunterwerfung liegt nicht zugleich eine Kausalvereinbarung, daß der Schuldner sich der sofortigen Zwangsvollstreckung zuunterwerfen habe.

Normenkette:

BGB § 171 § 172 § 173 ; RBerG Art. 1 § 1 ; VerbrKrG § 10 Abs. 2 ; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5 ;

Tatbestand:

Die Kläger wenden sich gegen die Zwangsvollstreckung aus zwei notariellen Urkunden, die beklagte Sparkasse begehrt im Wege der Hilfswiderklage die Rückzahlung von Darlehen. Dem liegt, soweit für das Revisionsverfahren noch von Bedeutung, folgender Sachverhalt zugrunde: