BGH - Urteil vom 15.03.2005
XI ZR 136/04
Normen:
BGB § 171 § 172 § 173 ; RBerG Art. 1 § 1 ; VerbrKrG § 10 Abs. 2 ; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5 ;
Vorinstanzen:
LG Göttingen, vom 01.04.2004

Wirksamkeit von Erklärungen eines Treuhänders zum Erwerb von Eigentumswohnungen

BGH, Urteil vom 15.03.2005 - Aktenzeichen XI ZR 136/04

DRsp Nr. 2005/6699

Wirksamkeit von Erklärungen eines Treuhänders zum Erwerb von Eigentumswohnungen

a) Im Jahre 1993 konnte die finanzierende Bank im Rahmen eines Steuersparmodells den auf einem Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz beruhenden Mangel einer notariell beurkundeten und vorgelegten Treuhändervollmacht auch nicht in Fällen kennen, in denen die Vollmacht einer Steuerberatungsgesellschaft erteilt worden war.b) § 10 Abs. 2 VerbrKrG findet keine analoge Anwendung auf (vollstreckbare) abstrakte Schuldanerkenntnisse.c) In einer abstrakten Vollstreckungsunterwerfung liegt nicht zugleich eine Kausalvereinbarung, daß der Schuldner sich der sofortigen Zwangsvollstreckung zu unterwerfen habe.

Normenkette:

BGB § 171 § 172 § 173 ; RBerG Art. 1 § 1 ; VerbrKrG § 10 Abs. 2 ; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5 ;

Tatbestand:

Der Kläger wendet sich gegen die Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: