I. Der Schuldner ist Eigentümer des im Eingang genannten Grundstücks. Auf Antrag der Beteiligten zu 2 ordnete das Amtsgericht am 25. September 2001 die Zwangsversteigerung des Grundstücks an. Die Beteiligten zu 3 bis 8 traten dem Verfahren als betreibende Gläubiger bei. Der Verkehrswert des Grundstücks wurde auf 5.000.000 EUR festgesetzt.
Im Versteigerungstermin vom 15. Februar 2005 bot G. H. 730.000 EUR. Weitere Gebote wurden nicht abgegeben. H. wurde der Zuschlag im Hinblick auf § 85a Abs. 1 ZVG versagt.
In dem schließlich auf den 10. Juli 2007 bestimmten neuen Versteigerungstermin bot die Beteiligte zu 10 300.000 EUR. Weitere Gebote erfolgten nicht. Mit Beschluss vom 19. Juli 2007 hat das Amtsgericht der Beteiligten zu 10 den Zuschlag erteilt.
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