OLG Köln - Urteil vom 19.01.2006
12 U 37/05
Normen:
BGB § 398;
Vorinstanzen:
LG Bonn, vom 14.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 501/04

Wirksamkeit der teilweisen Abtretung einer Rente

OLG Köln, Urteil vom 19.01.2006 - Aktenzeichen 12 U 37/05

DRsp Nr. 2009/19009

Wirksamkeit der teilweisen Abtretung einer Rente

Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 14. April 2005 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 7 O 501/04 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung wegen der Prozesskosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 398;

Gründe:

I.

Die Klägerin, ein Inkassounternehmen, nimmt in dem vorliegenden Rechtsstreit die Beklagte als Drittschuldnerin auf der Grundlage des von ihr zuvor erwirkten Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses des Amtsgerichts Siegburg vom 25.Oktober 2004 - 35a M 3007/04 - auf Zahlung eines Teilbetrages von 30.000,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 15.338,76 € seit dem 25.November 2004 in Anspruch.