OLG Düsseldorf - Beschluss vom 28.05.2001
U (Kart) 25/01
Normen:
ZPO § 707 § 719 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2002, 138

Wiederherstellung der Wirkungen einer Beschlussverfügung im Berufungsverfahren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.05.2001 - Aktenzeichen U (Kart) 25/01

DRsp Nr. 2005/7252

Wiederherstellung der Wirkungen einer Beschlussverfügung im Berufungsverfahren

Hat das erstinstanzliche Gericht eine erlassene Beschlussverfügung durch Urteil aufgehoben, so können die Wirkungen des Beschlusses im Berufungsverfahren nicht gem. §§ 707, 719 ZPO einstweilen wiederhergestellt werden.

Normenkette:

ZPO § 707 § 719 ;
Fundstellen
NJW-RR 2002, 138