LG Hagen, vom 05.12.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 23 T 10/02
AG Plettenberg, vom 18.01.2000 - Vorinstanzaktenzeichen HRA 521
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unterbliebener Rechtsmittelbelehrung; nachträgliche Aufhebung eines festgesetzten Zwangsgeldes
OLG Hamm, Beschluss vom 17.02.2003 - Aktenzeichen 15 W 16/03
DRsp Nr. 2003/7691
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unterbliebener Rechtsmittelbelehrung; nachträgliche Aufhebung eines festgesetzten Zwangsgeldes
1. Die Rechtsprechung des BGH (FGPrax 2002, 166 = NJW 2002, 2171) über die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist für die Einlegung der sofortigen Beschwerde bei einer in einer WEG -Sache ergangenen Entscheidung, die nicht mit einer Rechtsmittelbelehrung verbunden worden ist, ist sinngemäß für alle anderen Entscheidungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden, die nur mit der sofortigen Beschwerde (hier: § 139 Abs. 1FGG) angefochten werden können.2. Zum Verhältnis zwischen der Rechtsmittelanfechtung einer Einspruchsverwerfung mit Zwangsgeldfestsetzung und einer nachträglichen Aufhebung des festgesetzten Zwangsgeldes.
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