Die zulässige Berufung des Verfügungsklägers (im folgenden: Klägers) hat Erfolg. Denn die angegriffene Werbung ist geeignet, bei dem angesprochenen Publikum den Eindruck zu erwecken, daß der Verfügungsbeklagte (im folgenden: Beklagte) bereit ist, für jedes in Zahlung gegebene Altfahrzeug einen Betrag von DM 3.000,00 auf den Neuwagenpreis in Anrechnung zu bringen. Im einzelnen:
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|