Vorrangige Befriedigung einer Erschließungslast bei nichterfüllter Ablösungsvereinbarung
OLG Celle, Urteil vom 14.09.2000 - Aktenzeichen 13 U 260/99
DRsp Nr. 2004/8047
Vorrangige Befriedigung einer Erschließungslast bei nichterfüllter Ablösungsvereinbarung
Erschließungslasten eines Grundstücks sind öffentliche Lasten i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 3ZVG. Das gilt auch dann, wenn eine Ablösungsvereinbarung getroffen worden ist, diese jedoch nicht erfüllt wurde.
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