I.
Der Arrestkläger ist Inhaber von 10,25 % Inhaberteilschuldverschreibungen des beklagten Landes mit einem Nennwert von insgesamt 50.000, -- DM sowie von 11,75 % Inhaberteilschuldverschreibungen des Landes Argentinien von insgesamt 260.000,--DM. Für den Inhalt der Anleihebedingungen wird auf Bl. 4 d. A. verwiesen, mit denen sich das Land der ausschließlichen Gerichtsbarkeit jedes deutschen Gerichts mit Sitz in Frankfurt am Main unterwirft (§ 11 Ziffer 2).
Außerdem verzichtet es unwiderruflich auf seine Immunität in Bezug auf seine Verpflichtung aus den Teilschuldverschreibungen (11 Ziffer 5 ALB).
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