OLG Saarbrücken - Beschluss vom 25.08.2003
1 W 183/03
Normen:
ZPO § 890 Abs. 1, 2 ;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 01.07.2003 - Vorinstanzaktenzeichen III O 27/01

Vorläufige Vollstreckung aus Unterlassungsurteil

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.08.2003 - Aktenzeichen 1 W 183/03

DRsp Nr. 2003/13006

Vorläufige Vollstreckung aus Unterlassungsurteil

Unterlassungsurteile sind von der Regelung der §§ 708, 709 ZPO nicht ausgenommen, sondern in gleicher Weise wie andere Leistungsurteile für vorläufig vollstreckbar zu erklären.

Normenkette:

ZPO § 890 Abs. 1, 2 ;

Entscheidungsgründe:

Die form- und fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss des Landgerichts vom 1. Juli 2003 ist gemäß §§ 793, 567 ff. ZPO zulässig, da es sich bei der beanstandeten Ordnungsmittelandrohung um eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung handelt und diese durch gesonderten Beschluss nach § 890 Abs. 2 ZPO außerhalb der Hauptsacheentscheidung erfolgte (vgl. Zöller-Stöber, ZPO, 23. Aufl., Rdnr. 28 zu § 890 ZPO; Thomas-Putzo, ZPO, 24. Aufl., Rdnr. 40 zu § 890 ZPO).