A.
Die Antragsgegnerin hat sich mit ihren in einer Vollstreckungsstreitigkeit erhobenen Klagen vor dem Amtsgericht Helsinki gegen die Pfändung von 37 Autos gewandt, weil sie deren Eigentümerin sei.
Das Amtsgericht hat durch Urteil vom 3. März 2000 die Klage abgewiesen.
Im Urteil heißt es:
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